Aktuelles aus dem Handwerk in der Region

Friseursalons müssen geschlossen bleiben.

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat heute Abend eine Ansprache gehalten. Das wichtigste für Sie: Ab Samstag, 21. März 2020, müssen Friseurgeschäfte geschlossen bleiben! (Minute 2:45 in der Ansprache): https://www.swr.de/…/b…/ansprachekretschmann2032020-100.html Bitte öffnen Sie Ihren Salon nicht! Bitte sagen Sie alle Ihre Termine ab.

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Corona-Hotline für Mitglieder eingerichtet.

Betriebsschließung? Kurzarbeitergeld? Quarantäne? Lohnfortzahlung? Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch und per WhatsApp unter 0151 18 38 75 11 und per E-Mail: s.rother@handwerk-fds.de. Wir machen das für Sie. #teamhandwerkfds

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Handel ist bei Mischbetrieben geschlossen zu halten!

Fest steht: Das Handwerk ist in der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ganz ausdrücklich ausgenommen und Handwerksbetriebe können im Rahmen des Möglichen (Personal, Material, Aufträge) ihrer Arbeit nachgehen. Verkaufsbereiche allerdings müssen seit Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben! Wir hören immer häufiger von ordnungspolizeilich angeordneten Schließungen

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„Massive Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen“

Die Landesregierung bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um unseren kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern. Ministerpräsident Winfried Kretschmann beschreibt die geplanten Maßnahmen in folgendem Video: Ansprache Ministerpräsident bei youtube ansehen.

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Bestatterhandwerk jetzt systemrelevant!

Gemäß der aktualisierten „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ gilt das Bestatterhandwerk ab sofort als „kritische Infrastruktur“ und damit als systemrelevant! (§1, Abs. 6, Punkt 8.). Die Bestatter sind damit auf einer Stufe mit unter anderem Polizei, Feuerwehr und

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Corona-Virus: Kurzarbeit auch im Handwerk erleichtert.

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit werden derzeit erleichtert. Eckpunkte sind: Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau

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